SPD-Fraktion beantragt im Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss (SEVA) Ergänzung des 10-Punkte-Programms zur Umsetzung des Handlungsprogramms Wohnen und fordert Nachbesserungen bei der Wohnraumbedarfsanalyse.
Viele Stadtteile in Heidelberg sind von der Gentrifizierung betroffen – viele Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen, darunter auch Familien mit Kindern – werden dadurch aus der Mitte der Stadt in die Randstadtteile Heidelbergs oder ins Umland verdrängt. Dies zieht meist lange Pendelwege zum Arbeitsplatz oder Schule nach sich und ist für die Betroffenen oftmals mit großen logistischen Anstrengungen verbunden.
Damit der Anteil an bezahlbarem Wohnraum und damit auch die soziale Durchmischung in allen Vierteln Heidelbergs nicht weiter abnimmt bzw. wiederhergestellt wird, soll die von uns beantragte Erhaltungssatzung zum Milieuschutz u.a. verbieten, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln.
Die Stadt Heidelberg hat es sich nicht zuletzt nach erfolgreichem Druck der SPD-Fraktion langfristig zum Ziel gesetzt, den Anteil von Wohnungen in städtischer Hand von 10% auf 30% zu erhöhen. Um dieses ambitionierte Ziel so schnell wie möglich zu erreichen, ist es notwendig, dass die Stadt hierfür alle ihre zur Verfügung stehenden Möglichkeiten insbesondere zur Schaffung von preiswerten Wohnraum ausschöpft und auch neue Instrumentarien hierfür in die Hand bekommt.
Wir haben daher beantragt, dass die Stadt ein Vorkaufsrecht in den Vierteln mit Erhaltungssatzung erhält. Dieses kann nur abgewendet werden, wenn ein*e mögliche Käufer*in einer Mietimmobilie verbindlich erklärt, keinen Eigenbedarf anzukündigen, die Miete auf Niveau des Mietspiegels belässt und auf Luxussanierungen verzichtet. Durch die Stadtanleihe, die jede Bürgerin und jeder Bürger zeichnen kann, wird der Stadt das für das Vorkaufsrecht notwendige Kapital zur Verfügung gestellt
Außerdem beantragte die SPD-Fraktion Nachbesserungen bei der Grundlage der aktuellen städtischen Wohnraumbedarfsanalyse. Bisher wurde für die Ermittlung der Mietkostenbelastung die Angebotsmieten verwendet.
Für eine realistische Ermittlung der tatsächlichen Mietkostenbelastung sind nicht die Angebotsmieten, sondern die Bestandsmieten als Datengrundlage zielführender. Dies hatten wir auch in unserem Antrag Mitte März 2019 so gefordert.