Einige Stadträte, auch wir von der SPD, begleiteten den neu in Heidelberg gegründeten Gestaltungsbeirat, der einige Neuvorhaben in der Stadt besuchte und bewertete, darunter auch das Seniorenheim St. Hedwig. Es soll abgerissen und neu gebaut werden, da es den heutigen energetischen und baulichen Standards für Pflege und Lebensqualität nicht mehr genügt.

Die Planung ist weit fortgeschritten und hat lang gedauert. Beim Besuch der Gestaltungbeiräte wurden nun einige Punkte angesprochen, z.B. Lärmbelastung der Außenterrasse durch Autoverkehr, auch die Fassade zur Mönchhofstraße, die zu hoch und zu massiv sei und sich nicht in die Nachbarschaft einfüge. Diese Bewertung ist gestalterisch nachvollziehbar. Jedoch dienen solche Bauten primär dem Zweck, Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen wie Alter, Demenz, Behinderung o.ä. dauerhaft aufzunehmen.

Beim Besuch der früheren Gesundheitsministerin Ulla Schmidt zur Feier von 10 Jahren Behindertenrechtskonvention der „Lebenshilfe“ hielt sie einen Vortrag über Lebensbedingungen von Behinderten im städtischen Raum und auch den Konflikt zwischen Denkmalschutz und Barrierefreiheit, der immer wieder gelöst werden muss. Auch das Bauvorhaben in der Mönchhofstraße fügt sich nicht ganz ins Umfeld. Priorität sollte jedoch die Funktion haben.

So leistet der Gestaltungbeirat mit seinen Vorschlägen eine wertvolle Hilfe – der Gedanke, das Gebäude zu drehen, war der spannendste, auch die Gestaltung des Außenplatzes. Aber warum nicht auch einfach die von einer Landschaftarchitektin vorgeschlagene südliche Fassadenbegrünung, mit der man Hitze abweisen, die Fläche gestalten und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten kann?

Ästhetische Stadtgestaltung und denkmalschützerische Aspekte in der Baukunst haben bei uns hohe Priorität. Noch höher anzusiedeln ist u. E. jedoch der Blick auf die jeweilige Lebenslage der Menschen, die die betreffenden Baulichkeiten nutzen bzw. in ihnen leben sollen. Bei daraus resultierenden Zielkonflikten muss das Wohl der Menschen das Maß aller Dinge sein.