Der Gemeinderat hat bewusst Gestaltungs – und Erhaltungssatzungen für traditionell geprägte Stadtgebiete in Heidelberg erlassen, um bei Um- und Neubauten die Erschließung angemessen zu regeln und das städtebauliche Erscheinungsbild zu schützen. Umso ärgerlicher ist es, dass vonseiten der Verwaltung immer wieder Ausnahmen genehmigt werden, die den eigentlichen Schutz- und Bewahrungsgedanken konterkarieren.
So nun auch beim Bauvorhaben Bergstraße 147/Ecke Steckelsgasse. Der Baubürgermeister findet dieses „völlig in Ordnung!“. Tatsächlich ist aber die Dimension des neuen Gebäudes an der Bergstraße, die Traufhöhe der 3 Häuser an der Steckelsgasse sowie v.a. die Erschließung der Tiefgarage über die schmale Steckelsgasse nicht kompatibel zu den Vorgaben der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung. Unser Versuch über das Aufstellen eines Bebauungsplanes als Gemeinderat auf die Einhaltung der Satzung für dieses Bauvorhaben und alle weiteren im Gebiet Einfluss zu nehmen, scheiterte, da fast alle anderen Fraktionen dies ablehnten. Damit wird auch für die nächsten Bauvorhaben in dem Gebiet Tür und Tor geöffnet.
Wir können jetzt nur noch an die Bauverwaltung appellieren bei der Genehmigung des Bauantrages Bergstraße 147 auf die Einhaltung der Satzung zu pochen und v.a. für die Erschließung über die Steckelsgasse Alternativen einzufordern. Es darf keine großzügige Ausnahmeregelung geben, sondern die Intention der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung hat Vorgang!


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