Im Doppelhaushalt 2019/2020 wurde auf Antrag der SPD beschlossen, dass der Anteil der Wohnungen in städtischem Eigentum bzw. im Eigentum städtischer Gesellschaften oder in Erbbaurecht auf einen Anteil von 30 Prozent aller in Heidelberg vorhandenen Wohnungen erhöht werden solle.
Dieses Ziel steht für ein grundsätzliches Umdenken in der Wohnungspolitik, welches dringend erforderlich ist
Dass die bisherigen Förderinstrumente keinen nachhaltigen Erfolg hatten, zeigen die folgenden Zahlen: Laut der Wohnraumbedarfsanalyse aus dem Jahr 2013 hat sich der Anteil der mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen am Heidelberger Wohnungsmarkt seit 2005 von 14 % auf 7 % halbiert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die früher festgelegten Mietpreisbindungen schon nach 10 bis 15 Jahren ausliefen und auch bei den Wohnungen im Mark-Twain-Village werden die Mietpreisbindungen nach 30 Jahren auslaufen, da privaten Bauherrn bei einer öffentlichen Förderung des sozialen Wohnungsbaus aus rechtlichen Gründen keine zeitlich unbefristete Mietpreisbindung auferlegt werden kann.
Die Stadt muss über eine Perspektive von 30 Jahren hinaus ihre Steuerungsmöglichkeiten auf dem Heidelberger Wohnungsmarkt sichern
Hierfür muss der Anteil der städtischen Wohnungen am gesamten Wohnungsmarkt kontinuierlich erhöht werden. Als Ziel ist nun festgelegt, dass die städtische Wohnungsbaugesellschaft GGH – welche ca. 7.000 Wohnungen im Bestand hat – ihren Anteil am Heidelberger Wohnungsmarkt von derzeit 10 Prozent auf 30 Prozent erhöht. Damit diese Zielmarke auch erreicht wird, fordert die SPD stetige Erhöhungen des Grundstücksfonds zum Ankauf von Grundstücken sowie regelmäßige Eigenkapitalerhöhungen der GGH. Darüber hinaus fordert die SPD, dass sämtliche der 5.000 auf Patrick-Henry-Village geplanten Wohnungen sowie der 1.000 im Kirchheimer Weg geplanten Wohnungen im Eigentum der Stadt bleiben, wobei eine teilweise Vergabe in Erbbaurecht denkbar ist.
Nur durch konsequentes Handeln kann die Stadt die Kontrolle über den Heidelberger Wohnungsmarkt zurückgewinnen