Als im März 1991 auf Vorschlag von OB Beate Weber-Schuerholz (SPD) das Amt des/der Bürgerbeauftragten geschaffen wurde, war dies hierzulande noch eine kleine Sensation. Heute ist das kontinuierliche Angebot der Ombudsperson nicht mehr wegzudenken. Erst 2016 wurde von der damaligen grün-roten Stuttgarter Regierung auf Landesebene ein entsprechendes Amt geschaffen.
Wenn Herr Gustav Adolf Apfel, der seit 2012 das Amt in unserer Stadt ausübt, dem Gemeinderat seinen jährlichen Bericht vorträgt, ist ihm große Aufmerksamkeit gewiss. Er zeigt Unzulänglichkeiten im Verwaltungshandeln auf, spart aber auch nicht mit Lob, wenn ihm das angezeigt erscheint. In seinem aktuellen Bericht stellt er den Verlust von Glaubwürdigkeit im Handeln der Verwaltung heraus.
Er macht das an einem sehr konkreten Beispiel deutlich: Wenn das eine Amt auf einer frei zu haltenden Gehwegbreite von 1,60 m besteht und das andere Amt Bestuhlungen zur Außenbewirtschaftung genehmigt, die den Gehweg auf 1 m verschmälern, schürt dies Misstrauen. U. E. ist dies in der Tat eine zu missbilligende Vorgehensweise. In einem anderen, konkreten Fallbeispiel stellt er eine besondere Härte im Verwaltungshandeln bzw. in der zugrunde liegenden Gesetzgebung an den Pranger: Es geht hier um die Frage der ‚angemessenen‘ Wohnung beim Bezug von Sozialleistungen („Hartz IV“). Immer wieder kommt es, wie das geschilderte Beispiel zeigt, zu zerstörerischen sozialen Folgen, wenn Leistungsbezieher auch wegen geringfügiger Überschreitung der zulässigen, oft schon lange gemieteten Wohnung diese verlassen müssen.
Hier sehen wir dringenden Verbesserungsbedarf, der von der Bundespolitik geleistet werden muss. Die jüngsten Vorschläge der Bundes-SPD sind hier wegweisend. Denn Sicherheit, Respekt und Bürgerfreundlichkeit sind tragende Säulen unseres Sozialstaats als Partner aller Bürger*innen. Deshalb muss beim Bezug des neuen Bürgergelds eine zweijährige Schutzzeit für die Heranziehung von Vermögen und die Überprüfung der Wohnungsgröße eingeführt werden.