Die SPD-Gemeinderatsfraktion fordert die Verwaltung auf, bei der Installation von sogenannten „Radfahrerzusatzampeln“ dringend die speziellen Anforderungen seheingeschränkter und blinder Menschen zu berücksichtigen. Derzeit werden in Heidelberg verstärkt solche für Radler komfortablen Fahrradampeln an bestehenden Signalanlagen montiert. Dabei ragen jedoch diese zusätzlichen Radlerampeln auf Kopfhöhe deutlich über den Ampelmast hinaus. Für blinde Menschen ist dies nicht durch Ertasten mit Hilfsmitteln erkennbar.
„Verständlich wird die Gefahr für seheingeschränkte Menschen erst wenn verdeutlicht wird, dass Menschen mit ihrem Blindenstock zwar Bodenbeschaffenheit, Bordsteine, Treppen, Hindernisse oder Unebenheiten am Boden feststellen können, hervorstehende Teile auf Kopfhöhe jedoch nicht. Somit stellen diese Ampeln für die Betroffenen gefährliche Objekte im Straßenverkehr dar, die nicht erkannt werden und zu Verletzungen führen können. Es muss gewährleistet werden, dass Fahrradampeln ohne Gefährdung seheingeschränkter Menschen angebracht werden“, so Irmtraud Spinnler, SPD-Stadträtin.
Die SPD sieht hier Handlungsbedarf und fordert dringend Nachbesserungen ein, unter Mitwirkung des Beirats für Menschen mit Behinderungen und dem Badischem Blinden- und Sehbehindertenverein, der auf diese gefährlich angebrachten Ampeln sowie der unzureichenden Lautstärke bei manchen akustischen Signalen aufmerksam gemacht hat.