Antrag der SPD im Landtag zur Einleitung von Fluorverbindungen in den Neckar (Februar 2018)

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 /
16. Wahlperiode Eingang:

Antrag
der Abg. Gabi Rolland u. a. Fraktion

Einleitung von Fluorverbindungen in den Neckar

Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen

zu berichten,

1. seit wann ein in Bad Wimpfen ansässiges Chemieunternehmen fluorhaltige Stoffe, insbesondere Trifluoracetat (TFA) in den Neckar entsorgt;
2. welche Mengen der Verbindung TFA sowie anderer giftiger Stoffe das Unternehmen mit behördlicher Genehmigung oder Duldung in den Neckar einleitet und welche Konzentration des Flusswassers sich bei mittlerer und niedriger Wasserführung unterhalb der Einleitungsstelle daraus ergibt;
3. inwieweit das Unternehmen berechtigt ist, Stoffe als Abfallprodukte in den Neckar einzuleiten, obwohl Gemeinden wie Edingen-Neckarhausen und Heidelberg am Unterlauf des Neckars deshalb Trinkwasserbrunnen schließen und ihr Wasser kostenträchtig anderweitig beziehen müssen;
4. ob und welche Mehrkosten sich daraus für die Trinkwassergewinnung ergeben haben;
5. auf welcher Grundlage die Behörden das Unternehmen beauflagen können, die Stoffe, insbesondere TFA, nicht oder nur in geringen Mengen in den Neckar einzuleiten;
6. wie sie den Stoff TFA hinsichtlich seiner gesundheitlichen und ökologischen Wirkungen bewertet;
7. ob und wann damit zu rechnen ist, dass dieser Stoff mit einem Grenzwert in die Trinkwasserverordnung aufgenommen wird;
8. in welcher Intensität die TFA-Belastung des Flusses, des Uferfiltrates und des Grundwassers am Neckar unterhalb von Bad Wimpfen seit 2015 gemessen wird und mit welchen Ergebnissen;
9. welches Ergebnis die vom Unternehmen Ende 2016 angekündigte Arbeitsgruppe vorgelegt hat, um die TFA-Einleitungen signifikant zu reduzieren und inwieweit und mit welchem Ergebnis diese Änderungen bislang genehmigt, kommuniziert und umgesetzt sind.

1. Februar 2018
Rolland, Gruber, Born, Gall, Nelius, SPD

Begründung

Ein in Bad Wimpfen ansässiges Chemieunternehmen entsorgt seit ca. 20 Jahren mit behördlicher Genehmigung oder Duldung Fluorverbindungen durch Einleitung in den Neckar. Der dabei unter anderem enthaltene Stoff Trifluoracetat ist nicht mit einem Grenzwert in der Trinkwasserverordnung aufgeführt, weshalb es nur vom Umweltbundesamt einen juristisch unverbindlichen Orientierungswert gibt. Der festgelegte Orientierungswert von 1 Mikrogramm/ Liter wurde beispielsweise im Trinkwasser der Gemeinde Edingen-Neckarhausen um das 16fache überstiegen, woraufhin die Entnahme aus Trinkwasserbrun-nen gestoppt und auf Grundwassernutzung umgestellt wurde.
Durch Verhandlungen der Landesgierung mit dem Chemieunternehmen konnte die Einleitung danach von zwölf auf vier Kilogramm des Stoffes pro Stunde verringert werden.
Es stellt sich deshalb die Frage, ob und warum das Chemieunternehmen als Verursacher die Fluorverbindung nicht anderweitig unschädlich entsorgen kann, und warum das Unternehmen nicht die Kosten für die Entfernung des Stoffes aus dem Trinkwasser bezahlen muss.