Das Projekt hat einen hohen Nutzen-Kosten-Faktor. Deshalb wird das Land das Mobilitätsnetz nun dem Bund zur Aufnahme in das Bundes-GVFG weiterreichen. Die endgültige Entscheidung über die Förderung muss nun der Bund treffen. Verkehrsminister Hermann: „Die Verwirklichung des Mobilitätsnetzes ist damit in greifbare Nähe gerückt.“
Endlich gibt es Klarheit, wie es mit dem Projekt „Mobilitätsnetz Heidelberg“ weitergeht. Das Auslaufen der Bundesfinanzhilfen nach dem Gemeindesverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) im Jahre 2019 hatte zu einer Hängepartie geführt, da dadurch das Risiko besteht, dass nicht mehr alle Projekte mit dem vollen Fördersatz von 60 Prozent durch den Bund bedient werden können. Dies hatte auch der Landesrechnungshof aufgegriffen. Erst am Donnerstag, 24. Juli 2014 hat der Landtag hierüber beraten. In Erwartung einer Nachfolgeregelung im Bund – wie von der Großen Koalition im Koalitionsvertrag angekündigt – hat die baden-württembergische Landesregierung den Weg für ein weiteres GVFG-Vorhaben frei gemacht. Hiervon profitiert nun auch Heidelberg.
Winfried Hermann, baden-württembergischer Minister für Verkehr und Infrastruktur bekräftigte am 25. Juli 2014 in Stuttgart: „Ich freue mich, dass die Verwirklichung des Mobilitätsnetzes Heidelberg nun in greifbare Nähe gerückt ist.“ Das Projekt habe einen hohen Nutzen-Kosten-Faktor. Deshalb wird das Land das Mobilitätsnetz nun dem Bund zur Aufnahme in das Bundes-GVFG weiterreichen. Die endgültige Entscheidung über die Förderung muss nun der Bund treffen.
Grund für die lange Ungewissheit in Heidelberg war das Auslaufen des Bundes-GVFG im Jahr 2019. „Durch die fehlende Nachfolgeregelung ist das Bundesprogramm überbucht“, erklärte Hermann. So belege Baden-Württemberg mit den Großprojekten‚ ‚Kombilösung Karlsruhe‘ und ‚Stuttgart 21‘ schon einen großen Teil der bundesweit zur Verfügung stehenden Mittel. Hermann weiter: „Durch die Zusage der Stadt Heidelberg, das Risiko für ausfallende Bundesmittel selbst zu tragen, wie wir es von allen kommunalen Aufgabenträgern verlangen, war es uns möglich, die Weiterleitung des Antrags an das Bundesverkehrsministerium vorzunehmen. Der Bund hat eine GVFG-Nachfolgeregelung im Koalitionsvertrag angekündigt, nun muss er schnell handeln!“