Es muss zunächst muss festgehalten werden, dass Herr Weiler-Lorentz die Verschwiegenheitspflicht in Bezug auf einen nicht-öffentlichen TOP verletzt hat – das steht außer Frage.
Er hat dies mit Ansage getan, was zunächst einmal für ihn spricht. Denn in der Vergangenheit wurde gegen diese Verschwiegenheitspflicht immer wieder aus der Mitte des Gemeinderates verstoßen, allerdings haben sich diejenigen weder im Vorhin noch im Nachhinein geoutet. Insofern hat Herr Weiler-Lorentz zumindest Verantwortung für sein Tun übernommen. Er muss sich jedoch die Frage gefallen lassen, warum er ausgerechnet den Weg beschritten hat, der ihm die größtmögliche Publicity garantiert hat. Es hätten ihm genug andere Wege zur Verfügung gestanden, seinem Unmut in Regel konformer Weise kund zu tun.
Ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht gilt es auf alle Fälle mit dem Sanktionsinstrument der „formalen Rüge“ zu begegnen. Die Geschäftsordnung des Gemeinderates schreibt explizit vor, dass die Stadträtinnen und Stadträte über vertrauliche Angelegenheiten, die in den Gremien behandelt werden, Stillschweigen zu bewahren haben – das umfasst auch, dass sie nicht eigenmächtig vertrauliche Informationen – wie im Fall Herrn Weiler-Lorentz geschehen – unbefugt verwerten dürfen. Es steht Herrn Dr. Weiler-Lorentz zudem nicht zu, über OB und Ältestenrat hinweg eigenmächtig zu bestimmen, welche Informationen öffentlich gemacht werden und welche nicht. Aus diesen Gründen erachten wir die vom Oberbürgermeister ausgesprochene Rüge als angemessen.
Wir als SPD-Fraktion wissen zu gut, wie es ist, wenn vertrauliche Daten durch Dritte unbefugt an die Öffentlichkeit gelangen – dies war vor genau einem Jahr im Vorfeld der parteiinternen Nominierung der Kandidierenden für das Dezernat für Soziales, Bildung, Familie und Chancengleichheit der Fall, als die Namen einiger Bewerber über die Zeitung praktisch über Nacht veröffentlicht wurden.
Die Geschäftsordnung des Gemeinderates sieht auf Grundlage der Gemeindeordnung Baden-Württemberg bei derartigen Verstößen die Möglichkeit für den Gemeinderat vor, ein Ordnungsgeld von bis zu maximal 1000 € zu beschließen. Es können zudem Abstufungen im Ermessen vorgenommen werden. Aus unserer Sicht muss sich das Verhängen eines Ordnungsgeldes & dessen Höhe an dem entstanden Schaden bemessen.
Setzt man nun also den Verstoß Herrn Weiler-Lorentz‘ in Relation zur widerrechtlichen Publikation einiger Bewerbender damals, muss man feststellen, dass es sich beim Datenschutzverstoß von vor einem Jahr um einen weitaus gravierenderen Fall handelte. Diesen wir im Übrigen als SPD-Fraktion auch beim Landesdatenschutzbeauftragten zur Anzeige brachten.
Aus diesem Grunde halten wir das Erheben eines Ordnungsgeldes nicht für Ziel führend. Herr Weiler-Lorentz hat sich unserer Auffassung nach durch diese Aktion selbst am meisten geschadet. Das sollte Strafe genug sein. Er hat es zu verantworten, wenn künftig weitere Mitglieder des Gemeinderates nach seinem Vorbild selbstherrlich dieses vermeintliche Recht für sich in Anspruch nehmen. Dieser aus unserer Sicht immenser Schaden lässt sich aber nicht mit einem Ordungsgeld beheben.
Deshalb müssen wir die Causa Weiler-Lorentz nun zwingend dazu nutzen, im Gemeinderat über die Richtigkeit und Notwendigkeit nicht-öffentlicher Debatten wieder einen Konsens zu erzielen, denn das Vorgehen von Herrn Weiler-Lorentz ist nur die Spitze des Eisberges, seit Jahren wird im Verborgenen gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen, und uns wieder einen „Ehrenkodex“ auferlegen, über welchen sich alle Mitglieder des Gemeinderates selbst verpflichten, grundsätzlich vertrauensvoll mit den ihnen in den Gremien anvertrauten nicht-öffentlichen Informationen umzugehen oder die Wege zu beschreiten, die uns unsere demokratische Grundordnung vorgibt, um Tops auf den öffentlichen Teil der GR-Sitzung zu bekommen.