In der Berichterstattung der RNZ vom 10.03.2020 bezüglich der Besetzung des Dezernats für Soziales, Bildung, Familie und Chancengleichheit, auf das die SPD das Vorschlagsrecht hat, sehen wir einen eklatanten Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
„Der Schutz der Persönlichkeitsrechte ist in einer Demokratie ein hohes Gut – gerade die Medien tragen hier eine große Verantwortung.“ so SPD-Fraktionsvorsitzende Anke Schuster. „Ich finde daher das Veröffentlichen der Namen von Bewerber*innen ungeheuerlich. Hier wird ein demokratisches Grundrecht von der RNZ mit Füßen getreten.“
„Es handelt sich um ein laufendes Bewerbungsverfahren, das gerade erst begonnen hat„, so Sören Michelsburg, SPD-Kreisvorsitzender, -Stadtrat und Mitglied der Findungskommisson, „in dem die Bewerber*innen ein Recht auf Vertraulichkeit haben – dies wurde nun missachtet. Die Veröffentlichung vertraulicher personenbezogener Daten kann weitreichende Folgen für die weitere Laufbahn der Bewerber*innen haben.“ Die SPD-Fraktion wird daher die Verwaltung auffordern, den Verstoß gegen die DSGVO entsprechend zu melden und Schritte zur Aufklärung des Sachverhalts einzuleiten.
„Außerdem entsteht durch den RNZ-Artikel der Eindruck, dass die RNZ bewusst Einfluss nehmen will auf das Besetzungsverfahren des von der SPD zu benennenden Dezernats.“ so Schuster weiter, „denn es werden in diesem Artikel nur Namen mehrerer Bewerber für das SPD-Dezernat genannt, während die Vertraulichkeit der Bewerber für das von den Grünen zu benennende Dezernat gewahrt wird. Einzige Ausnahme ist die Nennung von Herrn Schmidt-Lamontain, was aber mit ihm im Vorfeld abgesprochen war.“
Auch für diesen Sachverhalt prüft die SPD-Fraktion, welche rechtlichen Schritte sie einleiten kann. Die SPD-Fraktion erwartet von der RNZ, dass im weiteren Verfahren die Persönlichkeitsrechte der Kandidierenden respektiert werden und keine weitere Veröffentlichung von Personen ohne deren Zustimmung erfolgt.