Antrag vom 06.06.2018:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für die nächste Sitzung des Gemeinderats beantragen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner gemäß § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Heidelberg im öffentlichen Teil die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

TOP-Antrag: Schutz von Brutvögeln

Wir bitten die Verwaltung, auf den vom Umweltamt in der Heidelberger Gemarkung ausgewiesenen Brutflächen der vom Aussterben bedrohten Vogelarten, die zu den Bodenbrütern gehören, nur während der Brutzeit ein temporäres Leinengebot für Hunde zu erlassen. Die Flächen können durch aufgestellte Schilder kenntlich gemacht werden.

Begründung:

Bei den bedrohten Arten (Rebhühner, Feldlerchen, Goldammern…) handelt es sich um Bodenbrüter, die besonders gefährdet sind durch Betreten der Brutflächen und auch durch hier freilaufende Hunde. Eine entsprechende Kartierung der Heidelberger Biotopvernetzung in denen die Vogelarten vermerkt sind, liegt bereits im Umweltamt vor. Die Heidelberger Naturschutzverbände verfügen über aktualisierte Informationen auch durch die Landwirte.

Gezeichnet SPD-Fraktion