Entwicklung des Angebots Boardinghouse in Heidelberg

Das Zweckentfremdungsverbot ist eines der wichtigen Instrumente zur Steuerung des Wohnungsmarktes in Heidelberg.

Antrag vom 05.12.2017
Tagesordnungspunkt Gemeinderat

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für die nächste Sitzung des Gemeinderats beantragen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner gemäß § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Heidelberg im öffentlichen Teil die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

Entwicklung des Angebots Boardinghouse in Heidelberg

Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt aufzuzeichnen, ob und wie sich das Angebot von sogenannten Boardinghouses in Heidelberg in den letzten fünf Jahren verändert hat. Es ist darzustellen, ob und inwiefern mögliche weitere Gewerbeanmeldungen, die von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich erforderlich sein könnten, zur Einrichtung von Boardinghouses mit ihren Übernachtungsangeboten in Konkurrenz zu langfristig Mietwohnungssuchenden, insbesondere jungen Familien, stehen.

Sollte das Zweckentfremdungsverbot in diesem Themenfeld nicht ausreichend sein, bitten wir um Mitteilung ob es andere Instrumente zur Steuerung gibt.

gezeichnet SPD-Fraktion