Antrag vom 12.06.2018:

TOP-Antrag: Werbeanlagensatzung Altstadt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für die nächste Sitzung des Gemeinderats beantragen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner gemäß § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Heidelberg im öffentlichen Teil die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

Werbeanlagensatzung Altstadt

Die SPD-Fraktion beantragt einen Sachstandsbericht zur Aktualisierung der Werbeanlagensatzung in der Altstadt.

Begründung:

Für den Einzelhandel in der Altstadt ist das Thema Digitales Schaufenster eine wichtige Zukunftsfrage. Die derzeitige Satzung über Werbeanlagen, Automaten, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der historischen Altstadt der Stadt Heidelberg (Werbeanlagensatzung Altstadt) vom 02.04.1979 berücksichtigt das Digitale Schaufenster nicht und verhindert ggf. sogar Werbung über dieses Medium. Das geht nicht im digitalen Zeitalter.

gez. SPD-Fraktion