SPD-Fraktion Heidelberg wird gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg zur Sperrzeitverordnung vom 20.12.2016 keine Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision unterstützen

Die Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) fragte bei den Fraktionen im Gemeinderat an, ob sie im Haupt- und Finanzausschuss gegen das VGH-Urteil und die Aufhebung der Sperrzeitsatzung Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen wollen. Die SPD-Fraktion nimmt hierzu kurz Stellung.

Prof. Dr. Anke Schuster, SPD-Fraktionsvorsitzende, beantwortet die Anfrage der RNZ: „Wir können dazu nur das der RNZ und der Öffentlichkeit bereits bekannte und gesagte wiederholen: Das VGH-Urteil ist eindeutig. Der Konflikt in der Altstadt ist nicht juristisch, sondern nur politisch im Interessensabwägungsprozess zu lösen. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg, mit dem die Sperrzeitverordnung vom 20.12.2016 für unwirksam erklärt wurde, wird die SPD-Fraktion keine Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision unterstützen. Teile der SPD-Fraktion hätten dem Verwaltungsvorschlag zur Sperrzeitenregelung im Dezember 2016 zugestimmt, wenn er zur Abstimmung gekommen wäre.“

Mathias Michalski, SPD-Stadtrat, unterstreicht: „Die Politik entscheidet den Interessenskonflikt zwischen Anwohnerinnen und Anwohnern, Altstadtbesucherinnen und Altstadtbesuchern und Gastronomen. Deswegen setzt sich der Gemeinderat zu einer transparenten Regelung erneut zusammen.“