Parteiveranstaltungen in städtischen Räumen: Öffentliche Bewerbung nur, wenn eine öffentliche Diskussion mit der Bevölkerung beabsichtigt ist!
Die SPD-Fraktion Heidelberg beantragt im kommenden Gemeinderat, dass die Bedingungen zur Vermietung städtischer Räume an politische Parteien geändert werden. Der Gemeinderat soll die Stadtverwaltung beauftragen, die Vermietungsbedingungen für städtische Räume dahingehend anzupassen, dass städtische Räume für nichtöffentliche Veranstaltungen von Parteien nur unter der Bedingung vermietet werden, dass die Veranstaltung nicht öffentlich beworben wird.
SPD-Stadtrat Andreas Grasser macht dazu deutlich: „Öffentliche Bewerbung nur, wenn eine öffentliche Diskussion mit der Bevölkerung beabsichtigt ist!“
SPD-Fraktionsvorsitzende Prof. Dr. Anke Schuster weist darauf hin: „Es geht in dieser Sache um eine Spezifizierung bestehender Regeln im Bereich Plakatierung, gegebenenfalls auch im Bereich Internet. Beispielsweise in den Mietbedingungen für Räume der Stadtbücherei Heidelberg vom 23. April 2013 ist bereits geregelt, dass „Wildes Plakatieren“ verboten ist, da die Vermietung der Räume keine Genehmigung zur Plakatwerbung beinhaltet. Die Mieter dürfen für ihre Veranstaltung Plakatwerbung in der Stadtbücherei und im Stadtgebiet Heidelberg nur im Rahmen der geltenden Regelungen betreiben und müssen die Plakatierungsrichtlinien des Gemeinderates beachten. Die Einholung entsprechender Genehmigungen ist Sache des Mieters. Die Erteilung solcher Genehmigungen soll nun an deutlichere Regeln gebunden werden.“