bei der alle interessierten Bürger bei einem Projekt der Stadt ihre eigenen Vorschläge einbringen können, hat bereits viele gute Ergebnisse gebracht, z.B. bei der Diskussion zur Entwicklung der Konversionsflächen oder bei der Entscheidung zum Konferenzzentrum. Ganz besonders wichtig ist in diesem Rahmen die Bürgerbeteiligung zum Masterplan Neuenheimer Feld (NF). Über 60 Gruppen und Akteure aus der Bürgerschaft werden sich beteiligen – die Verkehrsproblematik und Fragen, ob, und wenn ja, welche neuen Flächen für den Bedarf der Universität erschlossen werden sollen, stehen zur Debatte. Hier hat die SPD-Fraktion erreicht, dass das Untersuchungsgebiet auf die ganze Stadt erweitert werden kann. Die Vorbereitungen für den Diskussionsprozess laufen auf Hochtouren, weitere Bürger und Bürgerinnen werden derzeit noch zum Forum eingeladen. Die Klagen der Arbeitnehmer im NF über Staus und Behinderungen beim Weg zur Arbeit sind wahrlich nachvollziehbar, sie sind eine der zu lösenden Aufgaben. Aber dass jetzt mitten in diesen Prozess Stimmen aus der CDU laut werden, nun müsse „endlich etwas passieren“, „die Neckarbrücke müsse gebaut werden“, man dürfe „nicht warten, bis der Masterplanprozess abgeschlossen ist“, weil eine Arbeitnehmerin dort wegen der Verkehrsprobleme gekündigt habe, stellt den ganzen Prozess auf den Kopf. Es geht ja gerade darum, eine mit allen Akteuren abgestimmte Lösung zu finden. In den „Verfahrensregeln für Bürgerbeteiligung“ heißt es (§ 8, Absatz 4): „Der Gemeinderat darf bis zum Vorliegen des Ergebnisses des Bürgerbeteiligungsverfahrens in der Sache nicht entscheiden“ — es sei denn, der Oberbürgermeister macht bei Notfällen von seinem Eilentscheidungsrecht Gebrauch. Leider wurde ein wesentliches Projekt der Verkehrsentlastung, die Straßenbahn durch das NF, durch die Klage der Universität verhindert, keine gute Voraussetzung für den Diskussionsprozess. Aber gerade deshalb ist eine ausgewogene Entscheidung vonnöten, und nicht übereilte Reaktionen.