Erklärung der SPD-Position: Zustimmung zur Videoüberwachung begrenzt auf die beiden ÖPNV-Umsteigeknotenpunkte in Heidelberg
Die beiden SPD-Ausschussmitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, Prof. Dr. Anke Schuster und Michael Rochlitz, haben in der letzten Sitzung für die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zur Einrichtung einer Videoüberwachung an Hauptbahnhof und Bismarckplatz zugestimmt.
„Nach wie vor ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein hohes Gut für uns,“ so Anke Schuster, „daher bleiben wir auch bei unserer Grundposition, dass Polizeipräsenz an Kriminalitätsschwerpunkten die zu bevorzugende Maßnahme sein muss. Kameras müssen die Ausnahme bleiben.“ In jedem Einzelfall muss sorgfältig abgewogen werden, ob dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder dem Recht auf Sicherheit jedes Einzelnen eine höhere Bedeutung beigemessen wird. Denn beide Rechte sind vom Grundsatz her bedeutungsvoll. Geraten diese beiden Rechte in Konflikt miteinander, ist v.a. unter dem Gesichtspunkt der Zweckbestimmung und der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden.
Im Haupt- und Finanzausausschuss wurde vonseiten des Leiters des Polizeipräsidiums, Polizeipräsident Thomas Köber, und der Verwaltung glaubhaft dargelegt, dass die Zahl der Delikte, die der Straßenkriminalität zugeordnet werden können, in Heidelberg in den letzten beiden Jahren deutlich angestiegen ist. Als erkennbare Schwerpunkte konnten der Bismarckplatz und der Hauptbahnhof ausgemacht werden. Beide Plätze sind in ihrer Hauptfunktion für den ÖPNV von Bedeutung. Sie sind die beiden wichtigsten Umsteigeknotenpunkte in Heidelberg und damit anders zu bewerten als z.B. Plätze in der Altstadt oder die Neckarwiese, die vorrangig der Freizeitgestaltung und dem Verweilen dienen.
Aus diesem Blickwinkel betrachtet, werden die Umsteigeplätze von vielen Menschen nicht freiwillig angesteuert, sondern sind ein wichtiger Bestandteil ihres täglichen Weges, den sie mit dem ÖPNV zurücklegen.
Schon vor Jahren wurden in den Bussen und Bahnen Kameras installiert, um das Sicherheitsgefühl der Passagiere und die Aufklärungsquote von Delikten zu erhöhen – mit Erfolg.
Die Zunahme der Straßendelikte an den Umsteigeknotenpunkten Bismarckplatz und Hauptbahnhof lässt den Rückschluss zu, dass zum Zweck der Erhöhung der Aufklärungsquote und damit indirekt der Reduzierung künftiger Delikte, eine Kameraüberwachung eine zweckdienliche und verhältnismäßige Maßnahme ist. „Selbstverständlich hätten wir uns nach wie vor mehr Polizeipräsenz statt Kameras auch an den Umsteigeknotenpunkten gewünscht, aber nach den Ausführungen von Herrn Köber gibt die Personalstärke dies nicht her.“, so Michael Rochlitz, „die SPD-Fraktion richtet daher klar weiterhin die Forderung an die Landesregierung, die Personalstärke zu erhöhen.“ Aufgrund der jüngsten Zahlen der Kriminalstatistik ist aber nichts tun und abwarten keine Alternative.
Nur unter diesen Prämissen haben die SPD-Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Freigabe der Mittel für die Kameras zugestimmt. „Die Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung gilt es immer wieder aufs Neue zu prüfen, dazu verpflichtet uns das Datenschutzrecht in Deutschland“, so Schuster, „d.h. Verwaltung und Gemeinderat tragen die Verantwortung dafür, dass wenn sich die Rahmenbedingungen ändern, neu über den Einsatz der Kameras entschieden werden muss und ggf. diese auch wieder abgeschaltet werden müssen – das impliziert das verbriefte Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das ist gut so!“