Die SPD-Fraktion im Heidelberger Gemeinderat zeigt sich enttäuscht von den Ergebnissen der Verhandlungen zum Staatshaushalt 2017 des Landes Baden-Württemberg. Die grün-schwarze Landesregierung hat sich durchgesetzt mit der Erhöhung der Vorwegentnahme im kommunalen Finanzausgleichsgesetz. Damit stehen den Kommunen und Landkreisen im Jahr 2017 insgesamt 321 Millionen Euro weniger zur Verfügung.
Laut Verfassung sind die Bundesländer dafür verantwortlich, dass die Kommunen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben über eine angemessene finanzielle Ausstattung verfügen. Das Finanzausgleichsgesetz regelt, an welchen Steuereinnahmen des Landes die Kommunen in welchem Umfang beteiligt sind. Die SPD hatte in der vorherigen Legislaturperiode durchgesetzt, dass die Vorwegentnahme durch das Land gesenkt wird, sodass für die Verteilung an die Kommunen mehr Gelder zur Verfügung stehen.
Bei den aktuellen Haushaltsverhandlungen hatte die SPD-Landtagsfraktion beantragt, die Vorwegentnahme nicht zu erhöhen – dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt.
Die Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion im Heidelberger Gemeinderat, Prof. Dr. Anke Schuster, und der zuständige Betreuungsabgeordnete der SPD-Landtagsfraktion, Gerhard Kleinböck, erklären dazu: „Die Landesregierung verfügt über finanzielle Reserven von bis zu 5 Milliarden Euro. Die Kommunen können ihre vielfältigen Aufgaben nur mit ausreichender finanzieller Ausstattung erfüllen. Für uns ist die Kürzung der Mittel für die Kommunen nicht nachvollziehbar. Dieses Handeln zeugt nicht von der nötigen Wertschätzung für die Arbeit der Kommunen.“