SPD fordert Änderungen bei Anpassungen der Elternentgelte für Betreuungsangebote
Im Haupt- und Finanzausschuss am Mittwoch, 14. Dezember, soll nach sechs Jahren erstmals wieder eine Anpassung der Elternentgelte für die Betreuungsangebote an Grundschulen, ergänzenden Betreuungsangeboten an den Ganztagsgrundschulen und für die Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2017/2018 erfolgen. Die SPD-Fraktion beantragt hierzu die Einkommensstufen I bis III von der Erhöhung durch die „allgemeine Entgeltanpassung“ ab dem Schuljahr 2017/2018 auszunehmen.
Für eine gerechtere Kostenverteilung und zur Kompensation der verursachten Einnahmenreduzierung sollen Haushalte mit höherem Einkommen stärker in die Finanzierung der Kinderbetreuung miteinbezogen werden. „Die Kosten für die Kinderbetreuung stellen für Schwellenhaushalte eine proportional zum Haushaltseinkommen höhere Belastung dar. Die Antwort der Verwaltung auf unseren Vorschlag zeigt uns, dass die dadurch verursachte zusätzliche Erhöhung der Einkommensstufen IV und V moderat ausfällt. Deshalb halten wir unseren Vorschlag auch nach den neuen Zahlen für vertretbar und geboten“, so SPD-Stadtrat Mathias Michalski, der den Antrag initiiert hat.
Für den nächsten Doppelhaushalt kann sich die SPD-Fraktion auch die Einführung einer Entgeltstufe VI vorstellen: „Die Elternentgelte decken insgesamt nur einen Teil der Gesamtkosten der Betreuungsangebote. Die Einkommensverteilung in unserem Bereich ist sehr breit, da ergibt es Sinn, dies auch durch eine solidarische Mitfinanzierung durch höhere Einkommensstufen abzubilden“, so die Fraktionsvorsitzende Prof. Dr. Anke Schuster.