Im März 1991 beschloss der Gemeinderat die „Satzung über die Einrichtung einer oder eines Bürgerbeauftragten“. Damit wurde auf Initiative unserer damaligen Oberbürgermeisterin Beate Weber (SPD) und nach skandinavischem Vorbild das Amt einer Vertrauensperson (Ombudsmann/-frau) geschaffen, die im Konfliktfall zwischen Bürgern und Stadtverwaltung vermitteln und Lösungen aufzeigen soll. Heute eine Selbstverständlichkeit, war diese Einrichtung damals eine fast revolutionäre Neuerung, die von den Konservativen im Gemeinderat abgelehnt wurde.
Jetzt legte der seit 2012 ehrenamtlich tätige Bürgerbeauftragte Gustav Adolf Apfel dem Gemeinderat seinen aktuellen Jahresbericht vor. Er stellte ihn unter das Motto: „Das Kunststück ist nicht, dass man mit dem Kopf durch die Wand rennt, sondern dass man mit den Augen die Tür findet“. Damit kommt in sehr treffender Weise das Ziel der Mittlerfunktion des Beauftragten zum Ausdruck: Bestmögliche Lösungen zu suchen im Rahmen der Rechtmäßigkeit des Handelns der Verwaltung unter Berücksichtigung der jeweiligen Lage betroffener Bürger. Dies gelingt nicht immer, aber meistens, wie die vorgelegte Jahresstatistik belegt: Von 134 Fällen konnte Herr Apfel 112 als erledigt vortragen.
Der Bürgerbeauftragte, der das Recht des unmittelbaren Vortrags im Gemeinderat und gegenüber dem OB hat, sparte angesichts aktueller Herausforderungen auch nicht mit mahnenden Worten und sah sich verpflichtet, „daran zu erinnern, dass auch die Bewohner der Obdachlosen- und Notunterkünfte der Stadt, die seit Monaten oder Jahren dort untergebracht sind und bewiesen haben, dass sie unbedenklich in ein ‚normales Wohnen’ vermittelt werden können, bei der Versorgung mit Wohnraum nicht vergessen werden.“ Diesem Auftrag stellen wir uns nicht nur in dieser „Woche gegen Armut und Ausgrenzung“.