Die SPD hat im Umwelt-und Bauausschuss am 26.11.2013 folgenden Antrag gestellt:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Ziele des Bezirksberates Wieblingen (s.u.) durch eine Erhaltungssatzung oder ein anderes planungsrechtliches Instrument (z. B. Bebauungsplan, Milieuschutzsatzung) erreicht werden kann. Dabei soll dargestellt werden, was planungsrechtlich machbar ist, dass die Einwohner des Ochsenkopfes bei weiterhin bezahlbaren Mieten bleiben können.
Begründung: Die Siedlung Ochsenkopf wurde in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts für Mitarbeiter der Bahn gebaut. Dadurch entstand eine homogene Bewohnerschaft, die sich seither stabil erhalten hat. Desgleichen blieb die architektonische Struktur weitgehend homogen, auch die Mietpreise blieben weitgehend stabil und moderat. In der der letzten Zeit wurden das Siedlungsbild und die Bewohnerschaft durch Abriss und Neubau bereits geändert. Die in die Jahre gekommene Bausubstanz bedarf einer Nachrüstung, weiterer Abriss und Neubau sollten aber vermieden werden.
Die Mitglieder des Bezirksbeirates Wieblingen sind in Sorge über die städtebauliche Entwicklung in der Siedlung Ochsenkopf. Sie bitten den Gemeinderat, darauf zu achten, dass die Gesamtstruktur des Ochsenkopfs weitgehend erhalten bleibt und die dortige Bevölkerung bei größeren Bauvorhaben rechtzeitig eingebunden wird. Es wird bei einem Abriss des Gebäudes Wieblinger Weg 35 – 37 und einer Neubebauung befürchtet , dass sich diese Entwicklung bei den benachbarten Gebäuden fortsetzt und ein Domino-Effekt entsteht.