Ein Konzept soll auch für andere Einrichtungen mit einem Gebührenstufenmodell wie zum Beispiel die Musik- und Singschule, Kindergärten etc. erarbeitet werden.
Die Differenzierung zwischen den Gebührenstufen ist in den unteren Stufen deutlich größer als nach oben. Somit sind fast ein Viertel der Eltern in der 5. Gebührenstufe, d.h. mit einem Familienverdienst von ca. 61.000 Euro Brutto aufwärts/Jahreseinkommen. Zusätzlich können pro Kinderzahl Freibeträge geltend gemacht werden. Angesichts der Einkommensstruktur der Heidelberger Bevölkerung sehen wir es für angebracht an, auch die oberste Gebührenstufe noch einmal zu differenzieren. Die Verwaltung wird aufgefordert diese Stufe gemeinsam mit den freien Trägern zu entwickeln.