Übersicht über die Veränderungen bei der Umstellung von Verträgen auf Zuschussbewilligungen
Seit mehreren Jahren schließt die Stadt im sozialen wie im Frauenbereich Verträge mit freien Trägern als Grundlage für den städtischen Zuschuss. Die jüngsten Umstellung auf Zuschussbewilligungen gerade im Frauenbereich ist nicht nachvollziehbar, v.a. vor dem Hintergrund, dass im Sozialbereich nach wie vor Verträge abgeschlossen werden. Die Zuschussbewilligungen unterscheiden sich in den obengenannten Paragraphen inhaltlich wesentlich von den Altverträgen und führen zu Nachteilen für die Frauenorganisationen. Unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung sollten hier einheitliche Inhalte für alle freien Träger gefunden werden.
Übersicht über die Veränderungen bei der Umstellung von Verträgen auf Zuschussbewilligungen
1. Bericht der Verwaltung:
– Bericht darüber, warum mit den Frauenorganisationen nicht wie bisher Verträge abgeschlossen werden
– Bericht über inhaltliche Veränderungen:
– inhaltliche Änderungen in der Leistungsbeschreibung, v.a. §5
– Berichtspflicht
– Dauer der Vereinbarung und Kündigung (§7 alt, §3 neu)
– Rücklagenbildung §6
2. Diskussion und Aussprache
3. Ggf. Anträge
(Antrag Top Gemeinderat – eingebracht am 27.7.11)