Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes müssen alle Instrumente zur Schaffung von neuen Wohnungen, aber auch zum Erhalt der bestehenden Wohnungen genutzt werden. Um Wohnungen zu erhalten, hat die SPD bereits im Herbst 2015 beantragt, eine Satzung zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zu erlassen, die nun vom Gemeinderat beschlossen wurde. Durch das Zweckentfremdungsverbot wird untersagt, regulären Wohnraum in Ferienwohnungen oder in Gewerberäume umzuwandeln. Darüber hinaus wird der sachgrundlose Leerstand für eine Dauer von über sechs Monaten verboten. Ein Verbot ist gerade aufgrund des steigenden Angebots von Ferienwohnungen auf Online-Plattformen dringend erforderlich. Es ist nämlich nicht zu akzeptieren, dass manche VermieterInnen trotz der Möglichkeit, relativ hohe Mieteinnahmen durch reguläre unbefristete Vermietung zu erhalten, unbedingt durch tageweise Vermietung als Ferienwohnung das absolute Maximum an Gewinn aus der Wohnung rausquetschen möchten.
Zur Klarstellung ist anzumerken, dass Ferienwohnungen, bei denen die bis Ende 2016 erzielten Mieteinnahmen durch die Steuererklärung belegt werden, für die Zukunft Bestandsschutz genießen. Außerdem bleiben übliche Formen der Vermietung wie Zwischenmiete oder Untermiete weiterhin möglich. Teilweise wird kritisiert, dass die Stadt zur Durchsetzung des Verbots auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen sei und es sich hierbei um „Denunziantentum“ handele. Dem ist jedoch zu widersprechen, da der Staat oftmals Hinweise aus der Bevölkerung braucht, um Gesetze durchzusetzen.
Richtig ist, dass das Zweckentfremdungsverbot alleine die Probleme des Wohnungsmarktes nicht lösen kann. Es bezweckt nämlich lediglich den Erhalt bestehender Wohnungen. Die Frage, wie der Bedarf von 6.200 neuen Wohnungen gedeckt werden kann, wird derzeit im Rahmen der Diskussion um das von der SPD initiierte Handlungsprogramm Wohnen erörtert, welches unter anderem Flächen für Wohnungsneubau und für Nachverdichtung benennt.