Nachdem wir Stadträt*innen über den Sachstand und die Behandlung unseres GVFG-Antrags zum Mobilitätsnetz durch das Stuttgarter Verkehrsministerium aufgeklärt wurden, bin ich verwundert bis verärgert über das Verfahren. Das Land argumentiert, im Herbst 2012 wären in den Landes-Doppelhaushalt 2014/15 nur die „weit fortgeschrittenen“ ÖPNV-Projekte zur Kofinanzierung nach Berlin aufgenommen und angemeldet worden, weil der Bund weitere Anmeldungen angeblich kritisch sehen würde.
Schaut man sich allerdings die Liste der 10 weitergereichten Anträge genauer an so fällt ein Projekt aus dem Rahmen: die U 6 aus der Landeshauptstadt. Diese Stadtbahnstrecke hat noch viele Hürden zu nehmen und braucht Zeit, da die Zustimmung in den Gremien fehlt und die Antragsvorbereitungen für ein Planfeststellungsverfahren erst anlaufen.
Wieso dieses Projekt aufgenommen und nach Berlin zur Förderung weitergeleitet wurde, lässt sich logisch nur mit dem kurzen Draht der Stuttgarter Akteure Stadt/Land nachvollziehen. Das Mobilitätsnetz aus dem fernen Heidelberg jedenfalls entspricht diesen Kriterien: es ist bekanntermaßen „sehr weit fortgeschritten“ und muss bitte demnach umgehend weitergeschickt werden.