In ihrem Artikel vom 28.03.2025 zum Thema Lärmaktionsplan erweckt die Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) den Eindruck, die Mitglieder des Ausschusses der Stadt Heidelberg für Klima, Umwelt und Mobilität (AKUM) seien Schuld an Verzögerungen des Beschlusses des Lärmaktionsplans. Deshalb drohe nun ein Bußgeld der EU, das ggf. an die Stadt Heidelberg weitergegeben werden könnte. Dieser Eindruck ist falsch. Schuld an der Verzögerung sind nicht die Stadträt*innen, sondern vielmehr die Verwaltung, die wiederholt Abgabefristen für Beschlussvorlagen nicht eingehalten hat.

 

Der Artikel “Stadträte bremsen Lärmaktionsplan aus” der RNZ vom 28.03.2025 beschäftigt sich mit dem Beschluss des neuen Lärmaktionsplans der Stadt Heidelberg. Der Plan muss aufgrund von EU-Richtlinien auf Basis einer neuen einheitlichen Berechnungsmethode fortgeschrieben werden.

In der Sitzung des AKUM vom 19.03.2025 sollte der Ausschuss den von der Verwaltung entworfenen, neuen Lärmaktionsplan beschließen und mit dieser Beschlussempfehlung an den Gemeinderat überweisen. Der Lärmaktionsplan soll zahlreiche Veränderungen von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Heidelberger Straßen mit sich bringen, um dem Ziel der Reduktion des Verkehrslärms zum Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen.

Die verwaltungsinterne Abgabefrist für die diesbezügliche Beschlussvorlage und dem ausformulierten Lärmaktionsplan lief bis zum 03.03.2025. Trotzdem hat die Verwaltung den Stadträt*innen den Plan – der auf 156 Seiten detaillierte Abwägungsergebnisse hinsichtlich einzelner Lärmschutzmaßnahmen enthält – erst am 17.03.2025 zur Verfügung gestellt, mithin nur zwei Tage vor der entsprechenden Ausschusssitzung.

“Es kann nicht angehen, dass die Verwaltung ihren Pflichten nicht nachkommt. Sie kennt die Fristen und redet sich jetzt damit heraus, der Vertagungsantrag sei an der Verzögerung Schuld. Dabei trägt sie selbst die Verantwortung für die viel zu späte Übermittlung der Vorlagen und damit auch für ein mögliches Bußgeld. Obendrein untergräbt sie unser Recht als Stadträt*innen, uns inhaltlich mit den Beschlussvorlagen auseinanderzusetzen und schiebt uns die Schuld in die Schuhe” entgegnet Sören Michelsburg, Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Heidelberger Gemeinderat und Mitglied im AKUM.

Die RNZ stellt den Vorgang nun so dar, als wäre es nur um “vier Kleine Änderungen” im Vergleich zur letzten AKUM-Sitzung zum Lärmaktionsplan im September 2024 gegangen. Das ist falsch. Die 156-seitige verkehrsrechtliche Stellungnahme zu allen Maßnahmen war im Oktober 2024 keinem Mitglied des Gemeinderats bekannt. Stattdessen wurde vonseiten der Verwaltung in dieser früheren Sitzung bestätigt, dass nur die Offenlage beschlossen werde.  Erst nach der Öffentlichkeitsbeteiligung, deren Ergebnisse nun ebenfalls den Stadträt*innen zum ersten Mal in am 17.03.2025 erstmals veröffentlichen Planentwurf enthalten waren, soll dann der Lärmaktionsplan mit allen Maßnahmen beschlossen werden.

“Der Artikel in der RNZ erweckt den Eindruck wir Stadträt*innen würden wegen vier kleinen Änderungen den Beschluss des Lärmaktionsplans vertagen. In der Realität wurden uns am 17.03.2025 erstmalig auf 156 Seiten ausdifferenzierte Abwägungsentscheidungen über verkehrliche Maßnahmen zu diesem Thema vorgelegt. Wir sollen und wollen uns zum Wohl der Bürger*innen inhaltlich fundiert mit solchen Maßnahmen auseinandersetzen. Das geht aber nur, wenn die Verwaltung ihren Pflichten nachkommt,” ergänzt Marvin Frank, Stadtrat und Sprecher der SPD-Fraktion im AKUM.