Der 1. Januar als Geburtsdatum ist hierzulande etwas Besonderes: Wer als „Neujahrsbaby“ das Licht der Welt erblickt hat, gilt als Glückskind…

Der 1.1. ist aber nicht nur ein „Glücksdatum“, sondern auch das Datum, welches viele geflüchtete Menschen als Geburtstag in ihrem Ausweis stehen haben. Nicht weil sie alle an diesem Tag geboren wurden, sondern weil es bei der Registrierung festgelegt wurde. Dies wird so praktiziert, wenn Geflüchtete keine gültigen Ausweispapiere haben oder wenn in den Herkunftsländern Geburten nicht offiziell registriert werden oder Geburtstage schlichtweg keine Rolle spielen, sondern nur das Geburtsjahr relevant ist.

Und trotzdem hat der 1.1. für Diejenigen eine Bedeutung, welche volljährig werden. Denn die zuvor Minderjährigen fallen dann in der Regel aus den Maßnahmen der Jugendhilfe heraus.

Laut der Prognose des Jugendamts Heidelberg aus dem Jahr 2018 stehen bis 2021 für rund 60 Jugendliche die Verselbständigung an. Mit Volljährigkeit, beziehungsweise spätestens mit dem 21. Lebensjahr, sind sie nicht mehr in der Betreuung der Jugendhilfe.

Der Übergang wird in Heidelberg durch vielfältige Unterstützungsangebote begleitet wie das Patenprojekt „PaminAH“, Mentoringprogramme, Projekte zur Berufsintegration und natürlich die Arbeit der unzähligen Ehrenamtlichen – an dieser Stelle soll stellvertretend für alle Organisationen der Asylarbeitskreis Heidelberg genannt werden. Danke für das stete Einsetzen für die Belange Geflüchteter und die wichtige Arbeit an dieser Stelle.

In diesem Sinne an alle Neujahrskinder aus Syrien, Afghanistan, Äthiopien, Eritrea, Gambia, Somalia oder auch Irak: Alles Gute zum Geburtstag und viel Erfolg für euren weiteren Weg in Heidelberg.