Die Zielmarke, wonach 30 Prozent aller Wohnungen in städtische Hand kommen sollen, wurde auf Antrag der SPD beschlossen und steht für ein Umdenken in der Wohnungspolitik. Damit diese Zielmarke auch erreicht wird, müssen konkrete Maßnahmen folgen: Stetige Erhöhungen des Grundstücksfonds zum Ankauf von Grundstücken sowie Eigenkapitalerhöhungen der GGH sind notwendig.

Darüber hinaus lohnt sich ein Blick nach Ulm: Die Stadt Ulm kauft mittelfristig und langfristig Flächen auf, um sie dann eines Tages gezielt einzusetzen. Das Grundprinzip dabei ist, dass die Stadt einen Bebauungsplan für ein künftiges Baugebiet erst dann in ein Verfahren einbringt, wenn sie auch Eigentümerin der betroffenen Flächen ist.

Zudem verhindert das Ulmer Wiederkaufsrecht, verbunden mit einer Auflassungsvormerkung, eine Spekulation mit Bauland. Das bedeutet, dass ein unbebautes Grundstück, das aus kommunalem Eigentum verkauft wird, nicht zum Weiterverkauf spekulativer Art an Dritte verwendet werden kann.

Insbesondere sind auf dem PHV derzeit 5.000 Wohnungen vorgesehen. Um den Anteil der städtischen Wohnungen von derzeit 10 % mit einem großen Schritt näher an die Zielmarke von 30 % zu rücken, muss die Stadt sicherstellen, dass auf PHV Wohnungen entstehen, auf deren Mietpreise die Stadt dauerhaft einwirken kann.

Hierbei sollte die Stadt einen möglichst großen Anteil der Wohnungen vom Bund kaufen und im städtischen Eigentum behalten. Zu beachten ist dabei, dass sich der Kaufpreis der Flächen umso mehr reduziert, je mehr geförderte Wohnungen (sogenannte Sozialwohnungen) die Stadt baut. Weitere Wohnungen sollten nur in Erbpacht vergeben werden, sodass die Stadt ihre Einflussmöglichkeiten behält.