Diese Zielmarke wurde auf Antrag der SPD im Doppelhaushalt 2019/2020 beschlossen und steht für ein grundsätzliches Umdenken in der Wohnungspolitik, welches dringend erforderlich ist. Dass die bisherigen Förderinstrumente keinen nachhaltigen Erfolg hatten, zeigen die folgenden Zahlen: Seit 2005 hat sich der Anteil der mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen am Heidelberger Wohnungsmarkt von 14 % auf 7 % halbiert.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass die früher festgelegten Mietpreisbindungen schon nach 10 bis 15 Jahren ausliefen und auch bei den Wohnungen im Mark-Twain-Village werden die Mietpreisbindungen nach 30 Jahren auslaufen.
Jedoch muss die Stadt auch über eine Perspektive von 30 Jahren hinaus ihre Steuerungsmöglichkeiten auf dem Heidelberger Wohnungsmarkt sichern. Hierfür muss der Anteil der städtischen Wohnungen am gesamten Wohnungsmarkt kontinuierlich erhöht werden. Als Ziel ist nun festgelegt, dass die städtische Wohnungsbaugesellschaft GGH – welche ca. 7.000 Wohnungen im Bestand hat – ihren Anteil am Heidelberger Wohnungsmarkt von derzeit 10 Prozent auf 30 Prozent erhöht.
Damit diese Zielmarke auch erreicht wird, müssen konkrete Maßnahmen folgen: Stetige Erhöhungen des Grundstücksfonds zum Ankauf von Grundstücken sowie regelmäßige Eigenkapitalerhöhungen der GGH sind notwendig.
Darüber hinaus lohnt sich ein Blick nach Ulm: Die Stadt Ulm kauft mittelfristig und langfristig Flächen auf, um sie dann eines Tages gezielt einzusetzen. Das Grundprinzip dabei ist, dass die Stadt einen Bebauungsplan für ein künftiges Baugebiet erst dann in ein Verfahren einbringt, wenn sie auch Eigentümerin der betroffenen Flächen ist.
Zudem verhindert das Ulmer Wiederkaufsrecht, verbunden mit einer Auflassungsvormerkung, eine Spekulation mit Bauland. Das bedeutet, dass ein unbebautes Grundstück, das aus kommunalem Eigentum verkauft wird, nicht zum Weiterverkauf spekulativer Art an Dritte verwendet werden kann. Diese Maßnahmen der Stadt Ulm sollte die Stadt Heidelberg übernehmen.