In der letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause wurde der TOP „Masterplan Neuenheimer Feld“ mit allen eingereichten Anträgen und Ergänzungen in den SEVA zurückverwiesen. Die SPD-Fraktion beantragte u. a. die vorgeschlagenen Planungsgrenzen des Betrachtungsraums Masterplan Neuenheimer Feld (NF) zu verändern.
Nach dem Urteil des VGH zur Gültigkeit des einfachen, nicht-qualifizierten Bebauungsplans von 1960, in dem keine öffentlichen Verkehrsflächen ausgewiesen sind, ist ein „weiter so“ im Masterplanverfahren nicht mehr angebracht. Es ist vielmehr geboten, auf diese Rechtsgrundlage einzugehen und im B-Plan die Verkehrserschließung mit Straßenbahn nachzutragen. Alle baulichen Entwicklungsperspektiven im NF sind auf Basis der Bebauungspläne der 1960er Jahre sowie des Bebauungsplans von 1970 zu bewerten.
Deshalb muss sich ein Entwicklungsplan NF auf das von den B-Plänen 1960 und 1970 erfasste Gebiet fokussieren. Wir wollen wissen, was nach aktuellem Planungsrecht geht und was nicht. Erst danach ist zu entscheiden, wie und wo der Universität und den Kliniken in der Stadt weitere Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet werden können. Falls die Flächen auf dem NF nicht ausreichen, müssen wir ergebnisoffen weiterdenken. Es ist nicht zielführend, sich bereits im Vorfeld auf die Gebiete um das Neuenheimer Feld zu beschränken, so unser Antrag.
Die entsprechende Anpassung der Bürgerbeteiligung ergibt sich aus der Veränderung der jeweiligen Perspektive. Die SPD schlägt ein Mehrstufenkonzept vor, in dem die BürgerInnen zielgerichtet einbezogen werden. Bei der Entwicklung des NF sind andere Gruppen von Institutionen und Menschen zu beteiligen, als bei der Betrachtung weiterer Standorte auf städtischer Gemarkung. Darum schlagen wir für diesen Fall eine Bürgerbeteiligung mit einem entsprechend erweiterten Kreis von Betroffenen vor. Dieses Modell soll automatisch greifen, falls der enge Betrachtungsraum (für die Wissenschaftsentwicklung) nicht ausreichen sollte.