Laut der Wohnraumbedarfsanalyse Heidelberg 2030 werde die Fertigstellung der Wohnungen in der Bahnstadt und auf den Konversionsflächen den Wohnungsmarkt nur vorübergehend entlasten. Noch vor 2020 sei wieder mit einer erhöhten Anspannung zu rechnen, wenn nicht weiterhin neue Wohnungen in Heidelberg angeboten werden können. Darüber hinaus bestehe bis zum Jahr 2030 ein Wohnungsbedarf von 6200 Wohneinheiten. Zu betonen ist, dass bei dieser Zahl die in der Bahnstadt und auf den Konversionsflächen entstehenden Wohnungen bereits abgezogen sind. Zudem ist bei dieser Zahl der für die Flüchtlinge erforderliche Wohnungsbedarf nicht enthalten.

Der Gemeinderat muss Grundsatzentscheidungen für eine aktive Wohnungspolitik treffen, damit bis 2030 über 6200 Wohnungen errichtet werden können. In diesem Jahr wird der Prozess zur Erarbeitung des Handlungsprogramms Wohnen für Diskussionen über Grundsatzfragen sorgen. Zuvor steht allerdings bereits die Entscheidung über den Bebauungsplan Südstadt – Mark Twain Village Nord an. Hierbei ist gerade angesichts der Aussagen der Wohnraumbedarfsanalyse zu diskutieren, ob beim aktuellen Entwurf an einigen Stellen die Geschossflächenzahl erhöht werden sollte. Das Potenzial hierfür ist gegeben und dadurch könnte mehr preiswerter Wohnraum geschaffen werden.

Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum

Erfreulicherweise hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 08.12.2015 (Az.: 3 S 248/15) die Rechtmäßigkeit der Freiburger Zweckentfremdungssatzung bestätigt, sodass die rechtlichen Bedenken des städtischen Baurechtsamts und der konservativen Fraktionen als unbegründet anzusehen sind und somit eine entsprechende Satzung in Heidelberg ohne weiteres beschlossen werden kann.